Hilfen zur Erziehung

Christine Ansteeg

Hilfen zur Erziehung

Kölner Landstr. 169
40591 Düsseldorf
Tel.: 0211 - 2299 1273
Mobil: 0163 - 7840 054

 

Jugendsozialarbeit ist ein Teil der Kinder- und Jugendhilfe. Sie hat zum Ziel, junge Menschen, die in prekären Lebenslagen aufwachsen oder individuell beeinträchtigt sind sozialpädagogisch zu fördern und zu unterstützen. Foto: DRK e.V.

Im Bereich der „Hilfen zur Erziehung“ bietet das DRK-Düsseldorf unterschiedliche Wohnmöglichkeiten für Jugendliche und junge Erwachsene im Raum Düsseldorf an. Die Bedarfe der jungen Menschen sowie die Zielsetzung sind maßgeblich für eine Aufnahme in unsere Gruppen.

Standorte

DRK Verselbständigungsangebote in Zweier- und Dreier Wohngemeinschaften

  • Potsdamer Straße, 40599 Düsseldorf / Stadtteil Hassels-Nord
  • Josef-Maria-Olbrich-Straße, 40595 Düsseldorf / Stadtteil Garath

 

Verselbständigungsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene

Das DRK hat für die Betreuung der jungen Menschen im Düsseldorfer Stadtteil Hassels-Nord Wohnungen für Zweier und Dreier-Wohngemeinschaften angemietet.

 

Unser Auftrag

Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden auf dem Weg in die Selbständigkeit in angemessener Weise gefördert und gefordert. Besonders werden die Ressourcen der jungen Menschen in der Zusammenarbeit beachtet und gestärkt. Die pädagogischen Fachkräfte bieten den Jugendlichen und jungen Volljährigen einen verlässlichen Beziehungs- und Bezugsrahmen an, in dem sie sich entwickeln und zu einem eigenverantwortlichen, selbständigen und selbstbestimmten Leben gelangen sollen.

Die Zielsetzung dieses Angebots beinhaltet dementsprechend unter anderem:
 

  • die Entwicklung einer autonomen und gesellschaftsfähigen Persönlichkeit
  • eigenverantwortliche Strukturierung und Bewältigung des Alltags
  • entwickeln einer schulischen / beruflichen Perspektive

 

Unsere Zielgruppe

  • Jugendliche und junge Erwachsene
  • jegliche geschlechtliche Orientierung
  • ab 16 Jahren

 

Rechtsgrundlage

Die Aufnahme von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen in die betreute Wohnform erfolgt gem. § 27 SGB VIII i.V.m. §§ 34 SGB VIII und § 41 SGB VIII i.V.m. §§34 SGB VIII.