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Stiften und Vererben

Nicole Kiggen-Jäger & Bettina Schmelzer

Mitgliederservice & Fundraising

Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Düsseldorf e.V.
Kölner Landstr. 169
40591 Düsseldorf

Tel.: 0211 - 2299 1415
Tel.: 0211 - 2299 1414

Was soll über den Tod hinaus erhalten bleiben und weiterwirken? Wie kann ich mit meinem Vermögen Hilfe spenden und welche Möglichkeiten gibt es darüber hinaus, finanzielle Mittel zu stiften oder sogar zu vererben? Eine gemeinnützige Organisation wie das DRK zu unterstützen, ist eine sinnvolle Option. Deshalb möchten wir Ihnen im Folgenden die verschiedenen Wege näherbringen, uns auch nach Ihrem Ableben zu unterstützen.

Vermächtnis:

  • Durch ein Vermächtnis können dem DRK einzelne Werte wie zum Beispiel ein Haus, Aktien oder ein Geldbetrag zugewendet werden.
  • Dadurch erhält das DRK einen einklagbaren Anspruch gegenüber den Erben auf Übereignung des vermachten Gegenstandes.

Auflage:

Der Erblasser kann einem Bedachten in seinem Testament eine bestimmte Handlung auferlegen. So kann der Erbe beauftragt werden, dem Roten Kreuz einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag zu übergeben.

Dabei ist das DRK darauf angewiesen, dass der Erbe diese erfüllt und hat keinen einklagbaren Anspruch.

Stiftung:

  • Eine Stiftung kann als Erbin, Miterbin, Vermächtnisnehmerin oder Auflagenbegünstigte eingesetzt werden, das Testament muss auf jeden Fall das sogenannte "Stiftungsgeschäft" enthalten.
  • Eine Stiftung lohnt sich erst ab einem großen Betrag (größer als 1.000.000 Euro).
  • Bei größeren Beträgen (ab 100.000 Euro) lohnt es sich über eine Zustiftung Gedanken zu machen.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie bei der Erstellung Ihres Testaments Hilfe brauchen. Wir können Ihnen auch gerne bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt oder Testamentsvollstrecker helfen. Weitere Informationen finden Sie hier.