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Grundsatzerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Wir handeln verantwortlich  

Der DRK-Kreisverband Düsseldorf e.V. und seine Organgesellschaften („DRK-Düsseldorf“) bekennen sich zu den Grundsätzen von Transparenz, Nachhaltigkeit und Achtung der Menschenrechte. Auf Basis der Grundsätze des Roten Kreuzes handelt das DRK-Düsseldorf  verantwortungsvoll in allen Belangen seiner Geschäftstätigkeiten. Grundlage hierfür bilden die Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes:

Menschlichkeit 
Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern. 

Unparteilichkeit 
Die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben. 

Neutralität 
Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen. 

Unabhängigkeit 
Die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung ist unabhängig. Wenn auch die Nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung zu handeln. 

Freiwilligkeit 
Die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben. 

Einheit 
In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz- oder Rothalbmond-Gesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben. 

Universalität 
Die Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen. 

 

Verantwortliches Handeln und die Grundlagen hierfür sollen dabei regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden, um den sich verändernden Verhältnissen und Rahmenbedingungen in Gesellschaft, Ökonomie und Ökologie dauerhaft gerecht zu werden.  

Daher setzen wir uns auch dafür ein, dass alle Aktivitäten und Geschäftspraktiken entlang unserer Lieferketten im Einklang mit national und international anerkannten und geforderten Standards stehen. Dieser Anspruch erstreckt sich sowohl auf unsere Lieferanten, Dienstleister und sonstigen Geschäftspartner als auch auf unsere eigene Geschäftstätigkeit.  

Wir erkennen die Bedeutung von ethischem Handeln und nachhaltigen Praktiken in unserer gesamten Lieferkette an. Unsere Grundsatzklärung im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes basiert auf dem Prinzip der sozialen Verantwortung und der Achtung der Menschenrechte. Wir verpflichten uns dazu, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass unsere Produkte und Dienstleistungen unter Einhaltung höchster ethischer Standards hergestellt und bereitgestellt werden. 

Das DRK-Düsseldorf erkennt seine bestehenden Verpflichtungen an: 

  • die Menschenrechte und die Grundfreiheiten zu achten, zu schützen und zu gewährleisten; 
  • im Rahmen seiner besonderen Rolle als Einrichtung des Deutschen Roten Kreuzes und somit auch der internationalen Rot-Kreuz und Rothalbmond-Gesellschaft die ihm zugewiesenen völker-, verbands-, bundes- und landesrechtlich zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen, und als solches dem gesamten geltenden Recht Folge zu leisten und die Menschenrechte zu achten; 
  • die Notwendigkeit, Rechten und Verpflichtungen im Fall ihrer Verletzung angemessene und wirksame Abhilfemaßnahmen gegenüberzustellen. 

Unsere Grundsatzerklärung für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz umfasst: 

Transparenz 

Wir verfügen über transparente und nachvollziehbare Informationen über unsere Lieferkette. Dies umfasst die Offenlegung von Lieferanten, Produktionsstätten und relevanten Praktiken. 

Menschenrechte 

Wir respektieren und fördern die Menschenrechte entlang unserer Lieferketten. Dies schließt den Schutz vor Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung und anderen Menschenrechtsverletzungen ein. 

Arbeitsbedingungen 

Wir setzen uns für sichere und faire Arbeitsbedingungen ein. Dies beinhaltet entsprechende Löhne, geregelte Arbeitszeiten, Gesundheits- und Sicherheitsstandards sowie das Recht auf gewerkschaftliche Organisation. 

Umweltschutz 

Wir streben eine nachhaltige Erstellung unserer Produkte und Dienstleistungen an und verpflichten uns, schädliche Umweltauswirkungen zu minimieren. Dies umfasst den verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen, den Schutz der Biodiversität und die Reduzierung von Emissionen. 

Lieferantenmanagement 

Wir arbeiten aktiv mit unseren Lieferanten zusammen, um sicherzustellen, dass sie ebenfalls die Grundsätze des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einhalten. Dies schließt regelmäßige Audits und Schulungen ein. 

Risikomanagement 

Wir identifizieren potenzielle Risiken entlang unserer Lieferkette und unserer eigenen Geschäftstätigkeiten und ergreifen geeignete Maßnahmen, um diese zu minimieren.

Kontinuierliche Verbesserung 

Wir streben kontinuierlich nach Verbesserungen und passen unsere Praktiken an die neuesten Entwicklungen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Menschenrechte und Umweltschutz an. 

Unsere Grundsatzerklärung ist nicht nur ein Bekenntnis zu gesetzlichen Anforderungen, sondern auch Ausdruck unserer festen Überzeugung, dass nachhaltiges Wirtschaften und soziale Verantwortung die Grundlagen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Geschäftstätigkeit bilden. Dies begreifen wir insbesondere als Einrichtung des Deutschen Roten Kreuzes als Verpflichtung für heutige und künftige Generationen.  

Präventionsmaßnahmen 

Bei der Auswahl der Lieferanten werden im Rahmen der Beschaffungsstrategie Maßnahmen implementiert, um möglichen Verstößen gegen die menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflicht präventiv entgegenzuwirken.   

Abhilfemaßnahmen 

Begründeten Verdachtsfällen oder konkreten Hinweisen auf mögliche Menschenrechtsverletzungen sowie Verletzungen umweltbezogener Sorgfaltspflichten bei der eigenen Geschäftstätigkeit oder entlang der Lieferkette des DRK-Düsseldorf  wird konsequent nachgegangen.

Dabei verpflichtet das DRK-Düsseldorf West seine Lieferanten zur Aufklärung des Sachverhalts. Je nach Schwere behält sich das DRK-Düsseldorf West vor, entsprechende Konsequenzen bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung zu ziehen.  

Beschwerdeverfahren 

Hinweise zu Verstößen gegen menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen innerhalb des eigenen Geschäftsbereiches können über unser Beschwerdeverfahren gemeldet werden. Der Zugang zu dem Beschwerdeverfahren ist öffentlich auf unserer Homepage zugänglich, und er wird aktiv an die Mitarbeitenden des DRK-Düsseldorf kommuniziert. 

Anonymität und Vertraulichkeit im Umgang mit getätigten Meldungen sind hier das Wichtigste. 

Alle im Rahmen einer Meldung zur Verfügung gestellten Informationen werden auf Wunsch anonym behandelt. 

Wo kann ich einen Hinweis melden? 

Über das Meldeportal (die Meldung ist hier 24/7) möglich: 

Link zum Hinweisgeberportal 

Hotline: Tel: 0211 2299-2000 

Außerdem ist eine persönliche oder postalische Meldung möglich 

Die Adresse lautet: 

Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Düsseldorf e.V.
Kölner Landstr. 169
40591 Düsseldorf

 

Maßnahmen zur Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten 

Kontinuierliche Weiterentwicklungen unserer Maßnahmen erfordern regelmäßige Überprüfungen unserer strategischen Ansätze, um unseren Sorgfaltspflichten nachzukommen. Aus diesem Grund wird auch unsere Grundsatzerklärung stetig weiterentwickelt und angepasst. 

Diese Herausforderung nehmen wir an.  Eine transparente Prozessgestaltung ist uns wichtig und kann nur durch die Einbeziehung des Managements, der Mitarbeitenden und aller Geschäftspartner gelingen. 

Ausblick 

Das DRK-Düsseldorf verpflichtet sich zur fortlaufenden Überprüfung, Weiterentwicklung und Verbesserung seiner eigenen Maßnahmen. Wirksamkeitsüberprüfungen finden anlassbezogen und mindestens jährlich statt. 

Kontakt 

Bei Fragen oder Anregungen zu dieser Grundsatzerklärung oder zu anderen menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Themen kontaktieren Sie bitte unsere Meldestelle.

Hier geht es zum Hinweisgeberportal